Planung

Wir unterstützen Sie von der ersten Skizze bis zur Detailplanung

Planungsleistungen

Planung

Planung und Planung, sind zwar die gleichen Worte - doch in der Durchführung so Grundverschieden.

Grundsätzlich vertreten wir die Meinung, dass sich nicht der Nutzer an die Planung anpassen soll, sondern die Immobilie an die Bedürfnisse und den Lebenszyklus des Menschen.


So wie man sich bei maßangefertigten Kleidungsstücken einen tragekomfort und die Passform erwartet, so soll sich doch diese Investition in Ihre Lebensweise, ihren Arbeitsbedürfnissen -in Ihr Leben- einfügen.


Es klingt jetzt vielleicht etwas theatralisch und übertrieben doch , es beschreibt den beginn der Planungsphase sehr treffen


AM ANFANG WAR DAS WORT!


Grundlegend beginnt bei uns die Planung nicht erst beim ersten Strich, sondern bei der Entwicklung eines an Sie angepasstes Wohn bzw. Arbeitsprogrammes. Dieses "Drehbuch" zu Ihren Projekt wird von uns in der Beratungsphase als vorbereitende Planung genannt.

Im Bereich der Einfamilienhausplanung, werden Themen wie Kinderwunsch bzw. Kinder, Schlafgepflogenheiten, Wohnwünsche, visuelle Erscheinungsbilder der Liegenschaft besprochen.

Im Betriebsanlagen oder großvolumigen Wohnbau müssen Themen wie, Arbeitszyklen, Wohnraumgrößen usw. besprochen und definiert werden.


Steht nun ihr individuelles Konzept, dann kann man die Planung in drei Kapitel unterteilen.


Diese sind:


Entwurfsplanung

...Grundzüge werden geboren


Die Entwurfsplanung ist die Phase in einem Planungsprozess, in dem mit Hilfe diverser persönlicher Träume und rechtlichen Vorgaben ein Konzept erschaffen wird. 

Salopp gesagt:

Wünsche werden in ein rechtliches Korsett gepresst.


 Das Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.



Einreichplanung

...der Traum geht den Behördenweg


Der Einreichplan ist ein wichtiger Schritt in der Projektabwicklung. Er dient zur Vorlage bei der Behörde und ist somit der meist erste Behördenkontakt. Hier erhält die Behörde eine „technische Beschreibung“ bestehend aus Einreichplan, Baubeschreibung und Energieausweis bzw. je nach Objektgröße Nachweise jeglicher Art.

Natürlich fungieren wir auch als Bauherrenvertretung bei Behörden und führen auch Bauverhandlungen bzw. Verhandlungen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren durch.



Polierplanung und Detailplanung

.... Definition auf höchstem Niveau


Der Polierplan und Detailpläne werden im Zeitraum der Ausführung von der ausführenden Gewerken benötigt. Diese auch Ausführungspläne genannten Unterlagen, sollen Materialien, Einbauten, usw. präzise definieren um Unstimmigkeiten im Bauprozess zu verhindern.

Zu den Ausführungsunterlagen zählen neben den bereits genannten Unterlagen, eine Elektroplanung, eine Haustechnikplanung, die statischen Bewehrungspläne uvm.


In weiterer Folge, geht zumeist eine Baubegleitung oder örtliche Bauaufsicht mit der Ausführungsplanung einher.


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