Der energetische Typenschein Ihrer Immobilie
Der Energieausweis ihrer Liegenschaft bzw. von Liegenschaftsteilen, gibt rechnerisch und grafisch Aufschluss über den Gesamtenergieeffizienz des Objektes.
In der heutigen Zeit, mit verschärften Rahmenbedingungen wie den hohen Energiepreisen gewinnt der Energieausweis auch beim bestehenden Immobilienbesitzern und Nutzern an Bedeutung. Anhand diverser Parameter kann festgellt werden, wie hoch die finanzielle Belastung der Energiekosten, durch diverse Sanierungs- und Adaptionsleistungen gesenkt werden kann.
Für den Verkauf oder die Vermietung/ Verpachtung von Immobilien gelten bereits seit 01.12.2012 die Bestimmungen des Energieausweis Vorlage Gesetz 2012. Das EAVG 2012 regelt die Pflicht des Vermieters bzw. des Verkäufers zur Vorlage bzw. Aushändigung. (§1 EAVG 2012)
Bereits im Stadium der Bewerbung einer Immobilie, zu Verkaufs oder Vermietungszwecken, ist der Eigentümer verpflichtet den Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz Faktor anzugeben.
Grundlegend ist ein Energieausweis 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.